Patient:innen­zuweisung

In Ihrer Funktion als behandelnde:r Ärztin/Arzt können Sie Patient:innen in die Kaiser-Karl-Klinik überleiten, wenn unsere Klinik als geeignete Rehabilitationseinrichtung in Betracht gezogen wird. Wir möchten Ihnen dabei helfen, den Prozess der Antragstellung und Aufnahme reibungslos zu gestalten. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen darüber, welche Schritte dafür notwendig sind.
Unsere Klinik steht Ihnen als verlässlicher Partner bei der ganzheitlichen Genesung Ihrer Patient:innen zur Seite.

So kommt Ihr:e Patient:in zu uns!

Die Kaiser-Karl-Klinik ist als Fachklinik für Rehabilitative Medizin anerkannt und behandelt Patient:innen der

  • gesetzlichen Krankenversicherung (Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Abs. 2 SGB V und Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V)
  • privaten Krankenversicherungen (Konzession gemäß § 30 der GeWo und Krankenanstalt gemäß § 4, Abs. 5 MB / KK)
  • Bundes- und Landesbeihilfe (Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Abs. 2 SGB V; Anerkennung von allen Beihilfen, i. S. BVO NRW § 6, BBhV § 35 und § 36)
  • Selbstzahler:innen
  • Internationale Patient:innen und Botschaftsangehörige

Ein Vertrag mit der Deutschen Rentenversicherung besteht nicht.

Wir bieten stationäre Rehabilitationsmaßnahmen als Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) oder als Heilverfahren (HV) und im Rahmen der Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes an.

Es können Patient:innen aus folgenden Bereichen behandelt werden:

Antrag und Aufnahme

1.

Antrag beim
Kostenträger

Der Antrag auf Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) erfolgt direkt über das Krankenhaus an den zuständigen Kostenträger. Es hat sich als sinnvoll ergeben, dass das Krankenhaus parallel einen Aufnahmetermin in unserer Klinik reserviert, damit eine schnelle Überleitung stattfinden kann.

Der Antrag auf ein Heilverfahren erfolgt mittels des Musters 61 durch den/die niedergelassene:n Facharzt/Fachärztin. Da ein Heilverfahren innerhalb von 6 Monaten angetreten werden kann, findet die Vereinbarung zu einem Aufnahmetermin mit dem/der Patient:in direkt statt.

2.

Anmeldung
in der
Kaiser-Karl-Klinik

Zur Anmeldung in der Kaiser-Karl-Klinik übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen. Nur dann können wir eine Aufnahme unproblematisch prüfen:

  • Nur vom Sozialdienst des Krankenhauses: Aufnahmeformular
  • Informationen zu/zum:
  • aktuellen Krankheitszustand
  • der rehabegründenden Hauptdiagnose
  • Nebendiagnosen (bspw. Entlassungsbericht, allgemeine Behandlungsunterlagen, Pflegebegutachtung, Muster 61)
  • aktueller Barthel-Index
  • aktueller Medikamentenplan

Die Kaiser-Karl-Klinik bietet neben den allgemeinen Rehaleistungen auch Wahlleistungen, wie die Wahlleistung Unterkunft und die wahlärztliche Versorgung durch unsere Chefärztinnen, an. Bitte versäumen Sie nicht, für die Patient:innen bei der Reservierungsanfrage bei Interesse auch das Wahlleistungszimmer zu reservieren. Private Zusatzversicherungen übernehmen meist auch für die Zeit der Rehabilitation die Kosten für die Wahlleistungen Unterkunft und Chefärztin. Dafür muss ein Antrag zur Kostenübernahme auch bei der privaten Zusatzversicherung gestellt werden.

3.

Überleitung der Patient:innen in
unsere Klinik

Bitte geben Sie Ihren Patient:innen zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. vor Aufnahme in unsere Klinik folgende Unterlagen mit:

  • Entlassungsbericht/Arztbrief
  • OP-Berichte
  • aktueller Medikamentenplan
  • aktuelle Befunde
  • Röntgenbilder
  • Laborbefunde
  • EKG

Der Transport der Patient:innen der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch unser Haus organisiert. Die Patient:innen werden morgens bei Ihnen abgeholt. Wir kooperieren mit dem Fahrdienst Krog. Wir bitten um Ihre Mithilfe, dass die Patient:innen mit ihren Unterlagen rechtzeitig zur Abholung bereit sind.