Vor der Reha

Die Vorbereitung auf Ihre Reha ist von großer Bedeutung für einen erfolgreichen Rehabilitationsverlauf. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Prozess der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme und die Aufnahme in unsere Klinik.
Damit Sie bestens vorbereitet starten können, haben wir eine hilfreiche Checkliste zusammengestellt, was Sie für Ihren Aufenthalt bei uns benötigen. Gemeinsam bereiten wir den Weg für Ihre Genesung.

Vor der Reha

Antrag und Aufnahme

1.

Antrag

Kaiser-Karl-Klinik Antrag

Eine Rehabilitation in der Kaiser-Karl-Klinik muss vor Aufnahme bei Ihrem Kostenträger beantragt werden.

Es gibt verschiedene Formen der Rehabilitation und demnach verschiedene Antragswege:

Anschlussheilbehandlung oder Anschlussrehabilitation

Eine Rehabilitation nach einer Operation oder Behandlung in einem Krankenhaus sollte – wenn möglich – im Anschluss (bis 14 Tage nach Entlassung, bei Beihilfeberechtigten 4 Wochen) an den Aufenthalt im Krankenhaus stattfinden. Deswegen benötigen Sie ein besonders schnelles Einweisungsverfahren.

Noch während des Krankenhausaufenthalts muss der Antrag auf eine Rehabilitation gestellt werden. Diese Form der Rehabilitation nennt man Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR). Den Antrag auf AHB/AR stellt Ihr Stationsarzt oder der Sozialdienst des Krankenhauses bei Ihrem Kostenträger. Parallel dazu reserviert der Sozialdienst des Krankenhauses im Rahmen des Entlassungsmanagements Ihren Aufnahmetermin in einer Rehabilitationsklinik. Sie entscheiden, in welche Rehaklinik Sie gehen möchten: Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht.

Heilverfahren

Pflegebegutachtung

Eine Rehabilitationsmaßnahme kann sich auch aus der Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes ergeben. Der Medizinische Dienst prüft bei jeder Pflegebegutachtung, ob und in welchem Umfang Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind, um Pflegebedürftigkeit zu verhüten oder zu vermindern. Der Medizinische Dienst gibt seine Begutachtung direkt an Ihre Krankenkasse zur weiteren Veranlassung.

Kostenträger sind:

  • Für Privatversicherte die individuelle Private Krankenversicherung
  • Für Rentner:innen, die gesetzlich krankenversichert sind, die Gesetzliche Krankenkasse
  • Für Familienversicherte (Hausfrauen/Hausmänner) die Gesetzliche Krankenkasse
  • Für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen die jeweilige Beihilfestelle und die jeweilige Krankenversicherung (Erstattung je nach Tarif durch die Beihilfe/Versicherung)
  • Gegebenenfalls: Für die Wahlleistungen Unterkunft oder Chefärztin Ihre private Krankenzusatzversicherung

Berufstätige, die nicht privatversichert oder bereits berentet sind, haben als Kostenträger einer Rehabilitationsmaßnahme gewöhnlicher Weise die Deutsche Rentenversicherung und können in unserer Klinik leider nicht behandelt werden.

Indikation & Krankheitsbilder

2.

Zustimmung oder Ablehnung durch Kostenträger

Kaiser-Karl-Klinik Kostenträger

Der Kostenträger prüft Ihre Antragsunterlagen, sobald diese bei ihm eingehen, dies geht in der Regel in wenigen Tagen/Wochen. Danach erhalten Sie und die Stelle, die den Rehaantrag gestellt hat, die Entscheidung des Kostenträgers mitgeteilt.
Wenn Ihr Kostenträger dem Antrag zur Rehabilitation nicht zugestimmt hat, können Sie einen Widerruf einlegen.

Private Zusatzversicherungen übernehmen meist auch für die Zeit der Rehabilitation die Kosten für die Wahlleistungen Unterkunft und Chefärztin.
Dafür muss ein Antrag zur Kostenübernahme auch bei der privaten Zusatzversicherung gestellt werden.
Versäumen Sie nicht, Ihre Private Zusatzversicherung zu kontaktieren bzw. Ihre:n behandelnd:en Arzt/Ärztin im Krankenhaus darauf anzusprechen.

Wenn Sie sich noch im Krankenhaus befinden, unterstützt der Sozialdienst des Krankenhauses Sie dabei, einen Rehaplatz zu finden. Ebenso ist Ihre Krankenkasse ein guter Ansprechpartner und Unterstützung in der Suche nach einem Rehaplatz. Sie als Patient oder Patientin haben dabei immer die Wahl in welcher Rehabilitationsklinik Sie untergebracht werden möchten.

Wunsch- & Wahlrecht
Reha Privat & Wahlleistungen

3.

Ihr Rehaplatz – Anmeldung in der Kaiser-Karl-Klinik

Kaiser-Karl-Klinik Rehaplatz Anmeldung

Wir empfehlen die Anmeldung in unserer Klinik dem Sozialdienst des Krankenhauses bzw. Ihrer Krankenkasse zu überlassen, da diesen die benötigten Unterlagen vorliegen, die zur Anmeldung in unserem Haus benötigt werden.

Wenn uns alle Unterlagen vorliegen, werden die Unterlagen geprüft, ob Sie in unserer Klinik die benötigte Rehabilitation erhalten können. Wir bemühen uns, diese Prüfung innerhalb weniger Tage durchzuführen.

4.

Ihr Aufnahme-Termin

Kaiser-Karl-Klinik Aufnahmetermin

Wir teilen dem anfragenden Sozialdienst des Krankenhauses oder Ihrer Krankenkasse mit, zu welchem Termin Sie bei uns aufgenommen werden können. Falls ein konkretes Aufnahmedatum noch nicht festgelegt werden kann, erhalten Sie einen Aufnahmezeitraum.

Je nach Versicherungsstatus stimmen wir den Aufnahmetermin anschließend mit dem vorbehandelnden Krankenhaus bzw. dem anmeldenden Kostenträger bzw. Ihnen direkt ab. Bitte lesen Sie die Unterlagen Ihrer Krankenkasse aufmerksam durch, um den nächsten Schritt einzuleiten:

  • Bitte melden Sie sich bei uns, wenn dies in den Unterlagen so steht.
  • Alternativ: Wir melden uns bei Ihnen, wenn dies in den Unterlagen so steht.

Wenn Ihr Aufnahmetermin feststeht, erhalten Sie Post von uns: In dieser steht das konkrete Aufnahmedatum.

5.

Ihre Anreise in die Kaiser-Karl-Klinik und Ihr Aufnahmetag bei uns

Kaiser-Karl-Klinik Anreise

Für unsere erstklassigen Wahlleistungen, für einen noch angenehmeren Aufenthalt, können sich alle Patient:innen auch nach der Anreise noch entscheiden. Mehr dazu, zum Aufnahmetag und der Anreise finden Sie hier:

Anreise- & Aufnahmetag
Wahlleistungen

Wunsch- und Wahlrecht

Ein wichtiger Baustein für den Erfolg Ihrer Rehabilitation! Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht und setzen Sie sich proaktiv für Ihre Wunschklinik ein. Erweitern Sie noch heute Ihren Reha-Antrag um uns als Ihre Wunschklinik. Ihr Kostenträger muss Ihren Wunsch berücksichtigen. Auch wenn Ihr Antrag bereits für eine andere Rehabilitationsklinik bewilligt wurde, können Sie noch eine Änderung beantragen.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht und wie ist es geregelt?

Der erste Schritt ist bereits getan, wenn Sie von Ihrem Arzt eine Rehabilitationsmaßnahme verordnet bekommen haben. Im nächsten Schritt muss diese Verordnung vom jeweiligen Kostenträger (z. B. Ihrer Krankenkasse) bewilligt werden. Im Rahmen dieser Bewilligung kommt bereits Ihr Wunsch- und Wahlrecht zum Tragen. Dieses ist in Paragraph 8 des 9. Sozialgesetzbuches geregelt und besagt, dass Sie als leistungsberechtigte Person ein Recht auf freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung haben.

Wie wende ich das Wunsch- und Wahlrecht richtig an?

Um Ihnen die Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts zu erleichtern, können Sie über www.qualitätskliniken.de (Formulare für das Wunsch- und Wahlrecht) die entsprechenden Dokumente abrufen.

Wenn Sie bereits eine Ablehnung Ihrer Wunschklinik durch Ihren Kostenträger erhalten haben, haben Sie immer noch die Möglichkeit der Ablehnung zu widersprechen. Versuchen Sie, Ihren Wunsch mit persönlichen und medizinisch-therapeutischen Gründen zu untermauern. Diese haben Vorrang vor dem „Wirtschaftlichkeitsgebot“ der Gesetzlichen Krankenversicherung. Als Argumentationshilfe können Sie z. B. das individuelle Therapieangebot, die Lage der Klinik, die wohnortnahe Versorgung, die persönliche Lebenssituation oder bereits gemachte positive Erfahrungen anführen.

Welche Klinik kann ich wählen?

Damit Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht in vollem Umfang ausüben können, muss Ihre Wunschklinik bestimmte Voraussetzungen einhalten, die wir alle erfüllen:

Gut vorbereitet

Was ist am Aufnahmetag mitzubringen?

  • Gültige Krankenversicherungskarte
  • Sämtliche Medikamente für die gesamte Dauer der Reha mit Beipackzetteln und Einnahmeplan, die Sie regelmäßig oder auch nur gelegentlich einnehmen
  • Spezielle Verbandmittel, z. B. für eine Stoma-Versorgung
  • Aktuelle Untersuchungsbefunde (Röntgen, EKG, Blutbefunde), Röntgenaufnahmen, Verlegungs- brief aus dem Krankenhaus
  • Die ausgefüllten Unterlagen, die wir Ihnen bereits zugesendet haben (u. a. Patientenstammblatt, Ärztlicher Fragebogen, Schweigepflichtentbindungserklärung)
  • Kontaktdaten Ihrer behandelnden Ärzte
  • Kontaktdaten Ihrer Angehörigen

Für PKV & Beihilfe:

  • Schriftliche Kostenzusage vom zuständigen Kostenträger
  • Beihilfenummer und PKV-Nummer

Was benötige ich für meinen Aufenthalt?

  • Bequeme Kleidung, Sportbekleidung, Sportschuhe, feste Schuhe, Socken, Hausschuhe
  • Wäsche, Schlafanzüge bzw. Nachthemden
  • Badekleidung, Badeschuhe
  • persönliche Toilettenartikel, Duschgel / Shampoo
  • Hilfsmittel (soweit vorhanden): Gehhilfen, Rollstuhl, Rollator, Greifzange, Strumpfanziehhilfe, Orthesen (Schiene, Bandage)
  • Persönliche Telefonnummern (Ansprechpartner:innen / Angehörige)

Sie bekommen von uns: Handtücher, Bademantel

Wer muss über meinen Reha-Aufenthalt informiert werden?

  • Die nächsten Angehörigen
  • Hausarzt/Hausärztin

Bitte lassen Sie die folgenden Gegenstände besser zu Hause:
Schmuck und andere Wertsachen oder größere Geldbeträge.

An unserer Rezeption können Sie Bargeld abheben.


Laden Sie sich unsere Checkliste zum Ausdrucken herunter.

Checkliste für den Aufnahmetag