Wir sind für Sie da:
Vor der Reha
Die Vorbereitung auf Ihre Reha ist von großer Bedeutung für einen erfolgreichen Rehabilitationsverlauf. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Prozess der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme und die Aufnahme in unsere Klinik.
Damit Sie bestens vorbereitet starten können, haben wir eine hilfreiche Checkliste zusammengestellt, was Sie für Ihren Aufenthalt bei uns benötigen. Gemeinsam bereiten wir den Weg für Ihre Genesung.
Antrag und Aufnahme
1.
Antrag
Eine Rehabilitation in der Kaiser-Karl-Klinik muss vor Aufnahme bei Ihrem Kostenträger beantragt werden.
Es gibt verschiedene Formen der Rehabilitation und demnach verschiedene Antragswege:
Eine Rehabilitation nach einer Operation oder Behandlung in einem Krankenhaus sollte – wenn möglich – im Anschluss (bis 14 Tage nach Entlassung, bei Beihilfeberechtigten 4 Wochen) an den Aufenthalt im Krankenhaus stattfinden. Deswegen benötigen Sie ein besonders schnelles Einweisungsverfahren.
Noch während des Krankenhausaufenthalts muss der Antrag auf eine Rehabilitation gestellt werden. Diese Form der Rehabilitation nennt man Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR). Den Antrag auf AHB/AR stellt Ihr Stationsarzt oder der Sozialdienst des Krankenhauses bei Ihrem Kostenträger. Parallel dazu reserviert der Sozialdienst des Krankenhauses im Rahmen des Entlassungsmanagements Ihren Aufnahmetermin in einer Rehabilitationsklinik. Sie entscheiden, in welche Rehaklinik Sie gehen möchten: Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht.
Eine Rehabilitation aufgrund eines chronischen Leidens oder eines schlechten Allgemeinzustandes nennt man Heilverfahren (HV). Ihr niedergelassener Haus- oder Facharzt muss die medizinische Notwendigkeit für eine Rehabilitationsmaßnahme begründen. Hierfür füllt der/die Ärzt:in das Muster 61 „Beratung zu medizinischer Rehabilitation/Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers, Verordnung von medizinischer Rehabilitation“ aus und sendet diesen Antrag für gewöhnlich direkt an Ihre Krankenkasse. Denken Sie daran, bereits auf dem Antrag Ihre Wunschklinik anzugeben.
Eine Rehabilitationsmaßnahme kann sich auch aus der Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes ergeben. Der Medizinische Dienst prüft bei jeder Pflegebegutachtung, ob und in welchem Umfang Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind, um Pflegebedürftigkeit zu verhüten oder zu vermindern. Der Medizinische Dienst gibt seine Begutachtung direkt an Ihre Krankenkasse zur weiteren Veranlassung.
Kostenträger sind:
Berufstätige, die nicht privatversichert oder bereits berentet sind, haben als Kostenträger einer Rehabilitationsmaßnahme gewöhnlicher Weise die Deutsche Rentenversicherung und können in unserer Klinik leider nicht behandelt werden.
Bei folgenden Indikationen und Krankheitsbildern sind wir Ihre geeignete Rehaklinik:
2.
Zustimmung oder Ablehnung durch Kostenträger
Der Kostenträger prüft Ihre Antragsunterlagen, sobald diese bei ihm eingehen, dies geht in der Regel in wenigen Tagen/Wochen. Danach erhalten Sie und die Stelle, die den Rehaantrag gestellt hat, die Entscheidung des Kostenträgers mitgeteilt.
Wenn Ihr Kostenträger dem Antrag zur Rehabilitation nicht zugestimmt hat, können Sie einen Widerruf einlegen.
Private Zusatzversicherungen übernehmen meist auch für die Zeit der Rehabilitation die Kosten für die Wahlleistungen Unterkunft und Chefärztin.
Dafür muss ein Antrag zur Kostenübernahme auch bei der privaten Zusatzversicherung gestellt werden.
Versäumen Sie nicht, Ihre Private Zusatzversicherung zu kontaktieren bzw. Ihre:n behandelnd:en Arzt/Ärztin im Krankenhaus darauf anzusprechen.
Wenn Sie sich noch im Krankenhaus befinden, unterstützt der Sozialdienst des Krankenhauses Sie dabei, einen Rehaplatz zu finden. Ebenso ist Ihre Krankenkasse ein guter Ansprechpartner und Unterstützung in der Suche nach einem Rehaplatz. Sie als Patient oder Patientin haben dabei immer die Wahl in welcher Rehabilitationsklinik Sie untergebracht werden möchten.
3.
Ihr Rehaplatz – Anmeldung in der Kaiser-Karl-Klinik
Wir empfehlen die Anmeldung in unserer Klinik dem Sozialdienst des Krankenhauses bzw. Ihrer Krankenkasse zu überlassen, da diesen die benötigten Unterlagen vorliegen, die zur Anmeldung in unserem Haus benötigt werden.
Wenn uns alle Unterlagen vorliegen, werden die Unterlagen geprüft, ob Sie in unserer Klinik die benötigte Rehabilitation erhalten können. Wir bemühen uns, diese Prüfung innerhalb weniger Tage durchzuführen.
Sie sind selbsttätig auf der Suche nach einem Platz zur Rehabilitation? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
4.
Ihr Aufnahme-Termin
Wir teilen dem anfragenden Sozialdienst des Krankenhauses oder Ihrer Krankenkasse mit, zu welchem Termin Sie bei uns aufgenommen werden können. Falls ein konkretes Aufnahmedatum noch nicht festgelegt werden kann, erhalten Sie einen Aufnahmezeitraum.
Je nach Versicherungsstatus stimmen wir den Aufnahmetermin anschließend mit dem vorbehandelnden Krankenhaus bzw. dem anmeldenden Kostenträger bzw. Ihnen direkt ab. Bitte lesen Sie die Unterlagen Ihrer Krankenkasse aufmerksam durch, um den nächsten Schritt einzuleiten:
Wenn Ihr Aufnahmetermin feststeht, erhalten Sie Post von uns: In dieser steht das konkrete Aufnahmedatum.
5.
Ihre Anreise in die Kaiser-Karl-Klinik und Ihr Aufnahmetag bei uns
Für unsere erstklassigen Wahlleistungen, für einen noch angenehmeren Aufenthalt, können sich alle Patient:innen auch nach der Anreise noch entscheiden. Mehr dazu, zum Aufnahmetag und der Anreise finden Sie hier:
Wunsch- und Wahlrecht
Ein wichtiger Baustein für den Erfolg Ihrer Rehabilitation! Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht und setzen Sie sich proaktiv für Ihre Wunschklinik ein. Erweitern Sie noch heute Ihren Reha-Antrag um uns als Ihre Wunschklinik. Ihr Kostenträger muss Ihren Wunsch berücksichtigen. Auch wenn Ihr Antrag bereits für eine andere Rehabilitationsklinik bewilligt wurde, können Sie noch eine Änderung beantragen.
Der erste Schritt ist bereits getan, wenn Sie von Ihrem Arzt eine Rehabilitationsmaßnahme verordnet bekommen haben. Im nächsten Schritt muss diese Verordnung vom jeweiligen Kostenträger (z. B. Ihrer Krankenkasse) bewilligt werden. Im Rahmen dieser Bewilligung kommt bereits Ihr Wunsch- und Wahlrecht zum Tragen. Dieses ist in Paragraph 8 des 9. Sozialgesetzbuches geregelt und besagt, dass Sie als leistungsberechtigte Person ein Recht auf freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung haben.
Um Ihnen die Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts zu erleichtern, können Sie über www.qualitätskliniken.de (Formulare für das Wunsch- und Wahlrecht) die entsprechenden Dokumente abrufen.
Wenn Sie bereits eine Ablehnung Ihrer Wunschklinik durch Ihren Kostenträger erhalten haben, haben Sie immer noch die Möglichkeit der Ablehnung zu widersprechen. Versuchen Sie, Ihren Wunsch mit persönlichen und medizinisch-therapeutischen Gründen zu untermauern. Diese haben Vorrang vor dem „Wirtschaftlichkeitsgebot“ der Gesetzlichen Krankenversicherung. Als Argumentationshilfe können Sie z. B. das individuelle Therapieangebot, die Lage der Klinik, die wohnortnahe Versorgung, die persönliche Lebenssituation oder bereits gemachte positive Erfahrungen anführen.
Damit Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht in vollem Umfang ausüben können, muss Ihre Wunschklinik bestimmte Voraussetzungen einhalten, die wir alle erfüllen:
Gut vorbereitet
Für PKV & Beihilfe:
Sie bekommen von uns: Handtücher, Bademantel
Bitte lassen Sie die folgenden Gegenstände besser zu Hause:
Schmuck und andere Wertsachen oder größere Geldbeträge.
An unserer Rezeption können Sie Bargeld abheben.